
bAV für Gesellschafter & Geschäftsführer – strategisch vorsorgen, steuerlich profitieren
Als Geschäftsführer oder Gesellschafter tragen Sie Verantwortung – für das Unternehmen, Ihre Mitarbeitenden und Ihre eigene Zukunft.
Doch gerade hier bestehen oft Versorgungslücken, da klassische Modelle der gesetzlichen Rentenversicherung nicht greifen.
Eine maßgeschneiderte betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönliche Absicherung steueroptimiert, rechtssicher und flexibel zu gestalten – eingebettet in eine umfassende Unternehmensstrategie.
Ihre Vorteile auf
einen Blick
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Steueroptimierte Altersvorsorge
Beiträge zur bAV können in der Regel als Betriebsausgabe abgesetzt werden – ein direkter Vorteil für Ihr Unternehmen und Sie persönlich.
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Haftungssichere Strukturierung
Unsere Konzepte berücksichtigen das Betriebsrentengesetz (BetrAVG), das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) und die Besonderheiten der GGF-Versorgung – für rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit.
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Flexibilität bei Beiträgen & Anlageform
Sie bestimmen, wie hoch Ihre Versorgung ausfallen soll und in welchem Rahmen Sie Kapital aufbauen – mit frei wählbaren Fonds- oder Versicherungsmodellen.
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Liquiditätsvorteile
Durch gezielte steuerliche Gestaltung bleibt mehr Kapital im Unternehmen, während gleichzeitig Ihre private Vorsorge wächst.
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Wirtschaftlich sinnvoll kombinierbar
Die bAV lässt sich ideal mit anderen Absicherungs- und Investmentbausteinen verknüpfen – etwa Berufsunfähigkeits-, Keyperson- oder Kapitalanlagekonzepten.
Warum die GGF-bAV mehr ist als Vorsorge
Für viele Gesellschafter und Geschäftsführer ist die bAV längst Teil der strategischen Finanzarchitektur.
Sie verbindet steuerliche Effizienz mit unternehmerischer Planungssicherheit.
Während Sie Ihr Vermögen aufbauen, sichern Sie gleichzeitig Ihren Lebensstandard im Ruhestand ab – ohne unnötige Entnahmen aus dem Betriebsvermögen.
Die bAV wird damit zu einem aktiven Steuerungsinstrument, das unternehmerische und private Interessen intelligent vereint.
Beispiel – steuerlich clevere Versorgung für Geschäftsführer
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer zahlt monatlich 1.000 € in seine bAV ein.
Durch die steuerliche Abzugsfähigkeit sinkt die tatsächliche Belastung auf rund 640 € netto.
Das Unternehmen profitiert gleichzeitig von geringerer Steuerlast und planbarer Liquiditätssteuerung.
So entsteht ein klarer Doppelnutzen – für Firma und Privatperson gleichermaßen.
Ihre Vorteile

Brutto gleich Netto
Entnehmen Sie die Summe Ihrer Wahl aus dem Betriebsvermögen und wandeln Sie diese Summe in private Aktienfonds oder Etf´s um.
Steuerfreie Gewinnabschöpfung
Bei der Entnahme aus dem Betriebsvermögen fällt keine Versteuerung eines geldwerten Vorteils wie bei einer Dienstwohnung oder Dienstwagen an.
Volle Absetzbarkeit
Setzen Sie die Beträge nachträglich mit Ihrem Steuerberater in voller Höhe von der Steuer ab.
Unverzichtbare Optionen
Unbegrenzte Umwandlung, steuerlich voll Absetzbar
Als GGF mit Gesellschafterbeschluss & GF können Sie Vermögen Ihrer GmbH in unbegrenzter Höhe in Privatvermögen zur Ruhestandsverwendung umwandeln. Und das steuerlich voll als Betriebsausgabe absetzbar. Es bedarf lediglich einer schriftlichen Regelung im Arbeitspapier.
Lohnsteurbefreit
Die Beiträge aus der GmbH zur Bildung einer Ruhestandsrücklage unterliegen keiner Lohnsteuerpflicht, da die Gelder konzeptionell nicht direkt dem GF oder GGF mit dem Gehalt ausgezahlt werden.
Insolvenzgeschützt
Je nach Durchführungsweg lassen sich verschiedene Schutzmöglichkeiten für das umgewandelte Vermögen aufbauen. So schützen Sie Ihren Lebensstandard und Ihr Vermögen vor Zugriff eines Insolvenzverwalters.
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